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Aktuelles


Information für die Eigentümer von Kleinkläranlagen (KKA)

Der AZV Obere Freiberger Mulde weist darauf hin, dass i.d.R. alle erteilten Erlaubnisse für Kleinkläranlagen zur Einleitung in ein Gewässer für Direkteinleiter (wasserrechtliche Erlaubnisse) befristet sind und einer zu beantragenden Verlängerung bedürfen.

Gleiches gilt für Kleinkläranlagen, deren Überlauf in die öffentliche Kanalisation (Regenwasserkanäle) erfolgt, sogenannte Indirekteinleiter, deren Erlaubnis zur Einleitung über einen Bescheid des AZV Obere Freiberger Mulde erteilt wurde. Auch diese Bescheide bedürfen einer Verlängerung, welche beim AZV Obere Freiberger Mulde zu beantragen sind.

Der Erlaubnisinhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleiter) bzw. Bescheidinhaber (Indirekteinleiter) sollte den festgelegten Termin für das Auslaufen der Erlaubnis / des Bescheids unbedingt prüfen.

Erlaubnisinhaber (Direkteinleiter) müssen die Verlängerung der bestehenden Erlaubnis beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Wasserbau, Gewässer- und Hochwasserschutz („Untere Wasserbehörde“) beantragen. Bescheidinhaber (Indirekteinleiter) beantragen die Verlängerung der Einleitung beim AZV Obere Freiberger Mulde.

Für die Verlängerung der Erlaubnis / des Bescheids können die entsprechenden Antragsformulare über die Homepage der OFM Abwasserentsorgung GmbH (www.ofm-rosswein.de/Satzungen-und-Formulare ) bezogen werden oder auch schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen oder der OFM Abwasserentsorgung GmbH beantragt werden.

Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis (Landratsamt) bzw. Bescheide des AZV Obere Freiberger Mulde sind kostenpflichtig, ebenfalls die Verlängerung bestehender Erlaubnisse oder Bescheide. Die erhobenen Verwaltungskosten sind in den jeweiligen Verwaltungskostensatzungen geregelt.

Hinweis: Die Höhe dieser Kosten (Bescheide) ist wesentlich davon abhängig, ob der Antrag vor oder nach dem erteilten Termin der bisherigen Erlaubnis gestellt wird, wobei höhere Kosten dann entstehen, sollte der Antragstermin nach dem Datum der bisherigen Erlaubnis liegen, also die Erlaubnis bereits abgelaufen sein.

Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis / Bescheids mit weiteren Auflagen verbunden ist, siehe Antragsformulare, u.a. der Erstellung eines Gutachtens zum technischen Zustand der Kleinkläranlage und mit der Erarbeitung und Zusammenstellung weiterer Unterlagen, wie Nachweis von Wartungsprotokollen, Lageplänen und Fotodokumentation der Gewässereinleitstelle. Für die Erarbeitung des einzureichenden technischen Gutachtens ist ein entsprechend autorisierter Gutachter zu beauftragen, i.d.Regel haben diese Zulassung die Wartungsunternehmen. Hier sollte vor der Beauftragung jedoch eine verbindliche Erklärung des Gutachters zum Stand seiner Zulassung bzw. Berechtigung abgegeben werden.

Die OFM Abwasserentsorgung GmbH bzw. der AZV Obere Freiberger Mulde sind nicht verpflichtet, die Erlaubnisinhaber zum Ablauf der jeweiligen Erlaubnis hinzuweisen.

Roßwein, 01.06.2023

AZV Obere Freiberger Mulde

 

F.Lessig

Geschäftsführer

 

 

Auffangeimer mit gesammelten Feuchttüchern im Verbandsgebiet der OFM Auffangeimer mit gesammelten Feuchttüchern im Verbandsgebiet der OFM